Treppe vom 1. UG unter Haupthaus zu tiefer liegenden Kellern. Diese reichen unter den heutigen Getränkemarkt

Chronologie

2026

  • 06. März 2026
    BR Abendschau: Ab Minute 5:47 wird über den Schwanen berichtet.
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  • 02. März 2026
    Denkmalnetz Bayern vertreten durch RA Dr. Eric Weiser-Saulin (Kanzlei Baumann Rechtsanwälte) reicht die Klagebegründung beim Verwaltungsgericht Bayreuth ein.

  • 07. Februar 2026
    Bayern2 berichtet über den Konflikt um den ehem. Gasthof zum Weißen Schwanen.

2025

  • 22. Dezember 2025
    Denkmalnetz Bayern reicht Verbandsklage gegen Abrisserlaubnis ein, unterstützt von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz

  • 18. November 2025
    Bürgermeister von Thurnau bezieht Stellung zum Abriss-Stopp, die von der Fränkischen Rundschau aufgegriffen wird:
    'Um die Einmündung in die Bahnhofsstraße am Ende der gesamten Trasse zwischen Krumme Fohre und Thurnau bedarfsgerecht und sicher gestalten zu können, sollte das Gebäude weichen." Der Markt Thurnau hat seit 2015 auf diese Situation immer wieder hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausweisung des Gewerbegebietes in Krumme Fohre durch den Markt Kasendorf.“
    Durch das Gewerbegebiet Krumme Fohre könne natürlich – allerdings sicher nur in sehr moderatem Umfang – etwas mehr Lkw-Verkehr entstehen, von dem aber wie bisher – zumindest für Zielregionen Richtung Westen – ein erheblicher Teil über Kasendorf zur A70 fahren wird. Für den anderen Verkehr aus Richtung Kulmbach werden sich die jetzigen Verkehrsflüsse wohl auch nicht wesentlich ändern und deshalb daraus auch kaum neue Belastungen in Thurnau entstehen, so Bernreuther.
    Im Zuge des jetzigen Ausbaus sollte aber der Verbesserung der Gesamttrasse dadurch Rechnung getragen werden, dass auch an deren Ende in der Kulmbacher Straße eine anspruchsgerechte und sichere Situation geschaffen wird – ohne zum Beispiel über Ampelregelungen nachdenken zu müssen.
    Deshalb sei, mit Zustimmung des Marktes Thurnau, die Entscheidung gefallen, das Gebäude Kulmbacher Straße 2 abzureißen – auch, weil es für andere Lösungen wie Umgehungen, die auch früher vom Markt Thurnau schon regelmäßig vorgeschlagen worden waren, keinerlei Realisierungsmöglichkeit gibt. Das eher geringe Verkehrsaufkommen von täglich 3800 Fahrzeugen, das sich wohl durch die neue Straße kaum erhöhen wird, spreche einfach dagegen. [...] „Zu der jetzt geplanten Maßnahme gibt es aus unserer Einschätzung keine baulich und finanzielle realistischen Alternativen – und das gilt wohl auch für das Gebäude Kulmbacher Straße 2.“'

  • 13. November 2025
    Denkmalnetz Bayern wendet sich mit einer Fachaufsichtsbeschwerde an Staatsminister Blume als Oberste Denkmalschutzbehörde mit der Bitte, die Abrissgenehmigung aufzuheben.

  • 4. November 2025
    Die Straßensperrung für den Abbruch des Denkmals werden für den 17. November angekündigt, dann jedoch verschoben, weil die Baudokumentation noch nicht abgeschlossen ist.
    Die Ortsumgehung Döllnitz und der Abschnitt bei Krumme Fohre wird feierlich eröffnet (Pressemitteilung 87/2025, Staatliches Bauamt Bayreuth).

  • Oktober 2025
    "Sandsteinsiedlung und ehem. Residenz Thurnau" wurde von Prof. Dr. Herbert Popp in der Kulturlandschaftsdatenbank eingetragen.
    "Sandsteinsiedlung und ehem. Residenz Thurnau", schwarze Linie: Siedlungsfläche von 1850 - Prof. Dr. Herbert Popp, Kulturlandschaftsdatenbank, gelb markiert: Weißer Schwanen
    "Sandsteinsiedlung und ehem. Residenz Thurnau", schwarze Linie: Siedlungsfläche von 1850 - Prof. Dr. Herbert Popp, Kulturlandschaftsdatenbank, gelb markiert: Weißer Schwanen
  • September 2025
    Der Landesdenkmalrat, der erst nachträglich gehört wird, lehnt den Abbruch strikt ab und plädiert nachdrücklich für einen Erhalt des historisch bedeutenden Baudenkmals.
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  • Mai 2025
    Regierung von Oberfranken als Höhere Denkmalschutzbehörde erteilt dem staatlichen Bauamt Bayreuth die Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die vollständige Beseitigung des Denkmals.
    Die Pressesprecherin der Regierung von Oberfranken erläuterte am 30.5.25 gegenüber dem Fränkischen Tag, warum sie eine Abrissgenehmigung erteilt hat: „Maßgebend sei bei der Entscheidung allen voran der sehr schlechte bauliche Zustand des Gebäudes gewesen. Einzelne Gebäudeteile seien einsturzgefährdet, Dächer undicht.“ Weiter führt sie aus, „der Aufwand für eine Sanierung wäre daher unverhältnismäßig hoch und würde sich eher als Rekonstruktion denn als Sicherung historischer Substanz erweisen, zumal in der Vergangenheit die historische Bausubstanz durch unsachgemäße Eingriffe bereits verändert wurde.“ (vgl. "Straße siegt gegen Denkmalschutz", von Alexander Hartmann, 20.5.25, Frankischer Tag)

2024

  • Dezember 2024
    Dem Schwanen wird die Einzeldenkmaleigenschaft durch das Landesamt für Denkmalpflege zuerkannt (Denkmalliste, Akten-Nr. D-4-77-157-141)

  • September 2024
    Begutachtung des weißen Schwanen durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege

  • Juni 2024
    Stopp der Vergabe nach Angabe des LRA Kulmbach bezügl. denkmalschutzrechtlicher Bedenken, alle Beteiligten werden informiert.

  • 24. Juni 2024
    Die Marktgemeinde Thurnau reagiert darauf mit einem Schreiben an das LRA folgendermaßen: Zunächst verweist sie auf ihre Stellungnahme zum Gewerbegebiet Krumme Fohre (s.u. 22. Mai 2015) und betont, dass sie in den vergangenen Jahren bei den vorgelagerten Behörden und beim Straßenbaulastträger selbst auf die Wichtigkeit eines durchgehenden Ausbaus der Staatsstraße 2689 hingewiesen habe. Anlass dafür sei die geplante Ortsumgehung "Döllnitz", ein damit verbundenes neues Gewerbegebiet "Krumme Fohre" und ein daraus zu erwartendes Mehraufkommen an Schwerlastverkehr auf der weiteren Strecke nach Thurnau in Richtung Autobahn. Sollte sich nun - nach Baustart der Ortsumfahrung Döllnitz - herausstellen, dass die dahinterliegende Engstelle an der Kulmbacher Straße nicht beseitigt werden darf, dann ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets in Krumme Fohre so nicht hinnehmbar. Am Ende der Staatsstraße 2689 würde ein extremes Nadelöhr entstehen, welches zu massiven verkehrlichen Problemen führt.

  • 17. Juni 2024
    Der Ergebnisbericht zum Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) ) für den Markt Thurnau wird vom Gemeindrat beschlossen, am 14. Juni wird er der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Erstellung begann mit einer Online-Bürgerbefragung im Februar/März 2022.
    Der "Weiße Schwanen" liegt - wie auch in der Gestaltungsfibel von 2018 und den Voruntersuchungen von 1987 - im Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms. Im Bericht finden sich außerdem Verbesserungsvorschläge zum Fuß- und Radverkehr sowie zum Umgang mit dem Schwerlastverkehr.
    Ergebnisbericht zum ISEK (PDF)

    Ergebnisbericht ISEK Thurau S.89; gestrichelte Linie: Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms; gelb markiert: Weißer Schwanen - Planer: RSP Architektur + Stadtplanung GmbH
    Ergebnisbericht ISEK Thurau S.89; gestrichelte Linie: Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms; gelb markiert: Weißer Schwanen - Planer: RSP Architektur + Stadtplanung GmbH
  • März 2024
    Bayerischer Staat erwirbt ehem. Gasthof zum weißen Schwanen. Er ist bereits als Bestandteil des Ensembles "Ortskern Thurnau" denkmalgeschützt.

2023

  • Erneuter Planungsbeginn für Ausbau Staatsstraße 2689 durch Thurnau, diesmal mit Ausbau der Kulmbacher Straße.

  • Seit 2017
    Verhandlungen zwischen Thurnau und Staatlichem Bauamt ergeben, dass ein umfänglicher Ausbau der St 2689 wegen grunderwerblicher Konflikte nicht möglich sei

2022

  • 10. Februar 2022
    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Döllnitz (Ortsteil von Kasendorf).

  • Februar/März
    Mit einer Online-Bürgerbefragung beginnt die Beteiligung der Thurnauer am Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) - Ergebnis s. 17. Juni 2024

2018

  • 24. September 2018
    Der Markt Thurnau gibt eine Gestaltungsfibel heraus.
    Demnach ist der ehemalige Gasthof zum weißen Schwanen im Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms. Die gleiche Grenze ist bereits in den Voruntersuchungen von 1987/89 enthalten.
    Gesamte Gestaltungsfibel (PDF)

    Gestaltungsfibel Thurau S.9; gestrichelte Linie: Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms; gelb markiert: Weißer Schwanen - Bearbeiter: RSP Architektur + Stadtplanung GmbH
  • 20. April 2018
    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau der ST 2190 Kasendorf-Kulmbach B85 bei Krumme Fohre mit Anschluss der St. 2689 Döllnitz erfolgt. Träger der Straßenbaulast und Vorhabenträger ist der Freistaat Bayern. Das Vorhaben ist im geltenden 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern aus dem Jahr 2011 in die 1. Dringlichkeit eingestuft.

2017

  • Planung für Ausbau der St 2689 in der Ortsdurchfahrt Thurnau beginnt.
  • Im Juli öffentliche Informationsveranstaltung. Marktgemeinderat stimmt grundsätzlichem technischen Konzept zu.

2016

  • 19. Oktober 2016
    Bebauungsplan der Marktgemeinde Kasendorf für das Gewerbegebiet "Krumme Fohre" tritt in Kraft. Bis heute wurde mit dem Bau nicht begonnen.

2015

  • 22. Mai 2015
    Markt Thurnau nimmt zum Bebauungsplanverfahren Gewerbegebiet Krumme Fohre Stellung: "Der Markt Thurnau befürchtet ein spürbar höheres Verkehrsaufkommen, insbesondere im Schwerverkehr, auf dem Weg in Richtung Autobahnauffahrt [...] "Thurnau West", die im Engstellenbereich der St 2689 im Ortseinfahrtsbereich die Problemlage weiter verschärft. Deshalb kann dem Vorhaben des Marktes Kasendorf nur zugestimmt werden, wenn sichergestellt ist, dass für die St 2689 im innerörtlichen Bereich eine zeitgleiche sachgerechte Lösung bis zum Anschluss an die Bahnhofsstraße geplant und realisiert wird.[...]"

  • 17. April 2015
    Freistaat Bayern beantragt vertreten durch das Staatliches Bauamt Bayreuth die Planfeststellung für Ausbau der St 2190 Kasendorf-Kulmbach B85 bei Krumme Fohre mit Anschluss der St. 2689 Döllnitz. Am 20.04.2018 erfolgt der Planfeststellungsbeschluss.

  • 18. März 2015
    Marktgemeinderat Kasendorf beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Krumme Fohre". Es liegt an der ST 2689 zwischen Krumme Fohre und Döllnitz.

2014

  • 28. März 2014 (oder 11. April 2014)
    Marktgemeinde Kasendorf beantragt die Planfeststellung für die Ortsumgehung Döllnitz (Ortsteil von Kasendorf). Das Vorhaben ist im geltenden 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern aus dem Jahr 2011 in die 2. Dringlichkeit eingestuft. Da die Marktgemeinde eine zügige Bearbeitung wünscht, übernimmt sie in einem Teilbereich die Kosten in gemeindlicher Sonderbaulast (Einstimmig beschlossen vom Gemeinderat am 2.5.2007).

1987/89

  • 1989 wurden erstmals vorbereitende Untersuchungen für eine Ortskernerneuerung des Marktes Thurnau veröffentlicht.
    Darin befindet sich eine Analyse des Ortsbildes von 1987. Der "Weiße Schwanen" liegt innerhalb des Ortskerns; das Haupthaus ist als ortsbildprägend eingetragen, die Ostseite entlang der Kulmbacher Straße als Raumkante.
    Vorbereitende Untersuchungen

    Karte Ortskernsanierung von 1987, gelb markiert: Weißer Schwanen - Quelle: vorbereitende Untersuchungen für eine Ortskernerneuerung des Marktes Thurnau - Bearbeiter: Resch+Stiefler, Dipl.-Ing. Architekten BDA
    Karte Ortskernsanierung von 1987, rote Gebäude: ortsbildprägend/denkmalgeschütz, schwarze Ränder: Raumkanten, gelber Kreis: Weißer Schwanen - Quelle: vorbereitende Untersuchungen für eine Ortskernerneuerung des Marktes Thurnau - Bearbeiter: Resch+Stiefler, Dipl.-Ing. Architekten BDA

1973

  • Der Ortskern von Thurnau mit dem ehemaligen Gasthof zum Weißen Schwanen wurde mit Einführung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes als Ensemble in die Denkmalliste eingetragen (E-4-77-157-1).